Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Webdesign-Aufträge und Softwareentwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) zwischen Thomas Kolbeck, handelnd unter Kolbeck Digital, Finkenweg 7, 63825 Schöllkrippen (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot der Agentur richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie ausdrücklich auch an private Ferienwohnungseigentümer, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln. Als Unternehmer im Sinne dieser AGB gelten ausdrücklich auch gewerblich oder selbstständig handelnde Ferienwohnungseigentümer, eingetragene Vereine, nicht eingetragene Vereine sowie Stiftungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(4) Vermeidung von Medienbrüchen: Da Verträge in der Regel in Schrift- oder Textform (z. B. in gedruckter Form oder per E-Mail) geschlossen werden, stellt die Agentur dem Kunden diese AGB sowie eine etwaige Widerrufsbelehrung im selben Format als verkörpertes Dokument zur Verfügung. Ein bloßer Link auf online abrufbare AGB findet bei gedruckten Verträgen nicht statt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur der Leistungen
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Entwicklung und Implementierung von KI-Agenten, Automatisierung von Geschäftsprozessen, KI-Beratung sowie Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Websites (Webdesign).
(2) Soweit nicht ausdrücklich als Werkvertrag (§ 631 BGB) vereinbart, erbringt die Agentur Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass Leistungen der Agentur ganz oder teilweise KI-gestützt erfolgen. Systeme der Künstlichen Intelligenz basieren auf probabilistischen (wahrscheinlichkeitsbasierten) Modellen. Die Agentur schuldet die fachgerechte Anwendung von Best Practices, garantiert jedoch keinen zu 100 % deterministischen oder fehlerfreien algorithmischen Erfolg.
(4) Soweit Leistungen im Bereich Webdesign (z. B. Erstellung einer Website) erbracht werden, unterliegen diese regelmäßig dem Werkvertragsrecht. Die Entwicklung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im Responsive-Design und ist für aktuelle Standard-Browser optimiert. Die Agentur schuldet hierbei nicht die Verschaffung eines Internetzugangs oder das Hosting, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
(5) Digitale Barrierefreiheit (BFSG): Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet die Agentur keine barrierefreie Gestaltung der Website im Sinne des am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür zuständig zu prüfen, ob sein Unternehmen unter die gesetzlichen Pflichten des BFSG fällt, und trägt das Risiko für etwaige rechtliche Konsequenzen bei fehlender Barrierefreiheit.
(6) Subunternehmer: Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung und Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Dritte (Subunternehmer oder freie Mitarbeiter) einzusetzen.
(7) Ausschluss einer SEO-Erfolgsgarantie: Soweit im Rahmen der Website-Erstellung oder Optimierung SEO-relevante Inhalte (Suchmaschinenoptimierung) strukturiert werden, erfolgt dies nach aktuellen Richtlinien. Eine Garantie für das Erreichen bestimmter Ranking-Positionen in Suchmaschinen wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsschluss und Mitwirkungspflichten
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Vertragsschluss beider Parteien oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
(2) Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Mitwirkung. Er stellt insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Website-Inhalte (Texte, Bilder) und technischen Infrastrukturen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Der Kunde garantiert, dass die von ihm in die Systeme eingespeisten oder für das Webdesign übergebenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter (inklusive der Kosten für die Rechtsverteidigung) frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Garantie geltend gemacht werden.
(4) Mitwirkungsverzug und Projektabbruch: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach oder bricht er das Projekt vorzeitig ab, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die bis dahin erbrachten Teilleistungen sowie vergebliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Es steht der Agentur hierbei frei, pauschal 30 % des vereinbarten Auftragswertes als Schadensersatz zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Urheberrecht, Nutzungsrechte und KI-Outputs
(1) Der Kunde erhält an den von der Agentur individuell von Menschen programmierten Software-, Webdesign- und Architekturbestandteilen das vertraglich vereinbarte, einfache Nutzungsrecht. Die vertraglichen Nutzungsrechte gehen ausdrücklich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen über.
(2) Eigentum an Systemarchitekturen, Quellcodes sowie proprietären Prompt-Bibliotheken und Tool-Stacks verbleibt bei der Agentur, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung (Buy-out) getroffen wurde.
(3) Gemeinfreiheit von KI-Outputs: Den Parteien ist bewusst, dass an rein maschinell erstellten KI-Outputs mangels menschlicher Schöpfungshöhe nach aktuellem Rechtsstand regelmäßig keine Urheberrechte im Sinne des UrhG entstehen. Die Agentur kann dem Kunden insoweit keine exklusiven Urheberrechte an generierten Texten, Bildern oder Codes übertragen und haftet nicht dafür, dass Dritte (z. B. Nutzer des gleichen Basis-Modells) identische oder ähnliche Outputs erzeugen.
(4) Referenznutzung: Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten und abgeschlossenen Arbeitsergebnisse (z. B. Websites) als Referenz auf ihrer eigenen Website oder in anderen Medien abzubilden und zu nennen. Ebenso darf die Agentur einen Hinweis auf ihre Urheberschaft (Backlink) im Footer oder Impressum der erstellten Website platzieren. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
(5) Schutz von KI-Architekturen und Verbot von Reverse Engineering: Proprietäre Workflows, Tool-Stacks und von der Agentur entwickelte System-Prompts stellen geschütztes Know-how und Betriebsgeheimnisse dar und sind nicht offenlegungspflichtig. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, durch technische Manipulationen, Reverse Engineering oder gezielte schädliche Eingaben (sog. Prompt Injections) zu versuchen, die zugrunde liegende Logik, den Quellcode oder die Prompt-Bibliotheken der KI-Systeme auszulesen, zu kopieren oder anderweitig zu entwenden.
§ 5 Haftung und „Human-in-the-Loop“-Prüfpflicht
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) KI-Halluzinationen und Prüfpflicht: KI-generierte Inhalte können statistische Fehler, Verzerrungen (Bias) oder unzutreffende Informationen („Halluzinationen“) enthalten. Der Kunde ist zwingend verpflichtet, sämtliche KI-generierten Arbeitsergebnisse (sowie darauf basierende Website-Inhalte) vor ihrer produktiven Nutzung eigenverantwortlich auf sachliche Richtigkeit, Plausibilität und rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen („Human-in-the-loop“).
(4) Nutzt der Kunde KI-Outputs ungeprüft oder trifft er Entscheidungen, die ausschließlich auf KI-generierten Ergebnissen basieren, ist eine Haftung der Agentur für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen, da dies ein überwiegendes Mitverschulden des Kunden darstellt.
(5) CMS, Plugins und Drittanbieter: Bei der Erstellung von Websites und KI-Systemen nutzt die Agentur häufig Content-Management-Systeme (CMS) sowie Schnittstellen (APIs) und Plugins von Drittanbietern. Änderungen, Beschränkungen oder Ausfälle dieser Drittanbieter-Systeme stellen keinen Mangel der Leistung dar. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Sicherheitslücken oder Fehler, die durch diese Drittanbieter entstehen. Zudem gehören regelmäßige Wartung, Pflege, technische Updates oder die Erstellung von Datensicherungen (Backups) nach Projektabschluss nur zum Leistungsumfang, wenn diese ausdrücklich schriftlich in einem separaten Pflegevertrag beauftragt wurden.
§ 6 Abnahme, Gewährleistung und Updates
(1) Soweit die Agentur werkvertragliche Leistungen (wie z. B. Webdesign) erbringt, hat der Kunde die Fertigstellung nach Übergabe oder Bereitstellung einer Testversion innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und abuznehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.
(2) Ein wesentlicher Mangel liegt nur vor, wenn die vertraglich vorausgesetzte Nutzbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
(3) Updates (z. B. für Content-Management-Systeme), Wartung oder die kontinuierliche Anpassung an neue Basis-KI-Modelle der Drittanbieter gehören nach Projektabschluss nur dann zum Leistungsumfang, wenn hierfür ein separater Support-, Wartungs- oder SaaS-Vertrag geschlossen wurde.
§ 7 Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
(2) Der Kunde ist als verantwortliche Stelle dafür zuständig, dass eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die KI-Systeme besteht.
(3) Zero-Data-Retention: Die Agentur garantiert, dass für automatisierte Geschäftsprozesse und KI-Funktionen ausschließlich APIs von Drittanbietern genutzt werden, bei denen durch sogenannte Zero-Data-Retention-Agreements ausgeschlossen ist, dass die übermittelten Kundendaten and Prompts für das Training fremder oder öffentlicher KI-Modelle verwendet werden.
(4) Geheimhaltung (NDA): Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, internen Datenstrukturen sowie fachlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 8 Compliance mit der KI-Verordnung (EU AI Act)
(1) Die Agentur verpflichtet sich zur Einhaltung der für sie anwendbaren Vorschriften der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act).
(2) Soweit das KI-System direkt mit Endnutzern interagiert (z.B. KI-Chatbots auf der Website), ist der Kunde als Betreiber des Systems dafür verantwortlich, die gesetzlichen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gegenüber den Endnutzern umzusetzen und dauerhaft sicherzustellen.
§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Auslieferungsvorbehalt
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Alle angegebenen Preise sind End- bzw. Gesamtpreise (ggf. zzgl. Liefer-/Versandkosten). Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG erhebt die Agentur keine Umsatzsteuer und weist diese daher auf Rechnungen auch nicht aus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht Vorkasse vereinbart wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig.
(3) Zahlung vor Auslieferung (Vorkasse / Leistungssperre): Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, erfolgt die finale Leistungserbringung durch die Agentur – insbesondere die Live-Schaltung (Freischaltung) von Webseiten, die finale Übergabe von Sourcecodes oder die Bereitstellung von KI-Systemen im Produktivbetrieb – erst nach vollständigem Zahlungseingang der gesamten vereinbarten Vergütung.
(4) Pass-Through-Klausel (Preisanpassung): Soweit die Agentur für das Projekt laufende Cloud-Infrastruktur oder API-Dienste von Drittanbietern einkauft (z. B. nutzungsbasierte Token-Kosten), ist die Agentur berechtigt, unvorhersehbare Preissteigerungen dieser Drittanbieter im exakten Umfang an den Kunden weiterzugeben.
(5) Leistungsänderungen (Change Requests): Wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, die über das ursprüngliche Angebot oder die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, gelten diese erst als vereinbart, wenn sie von beiden Parteien in Textform bestätigt wurden. Ein der Agentur hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird dem Kunden auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes gesondert in Rechnung gestellt.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Handelt der Kunde als privater Ferienwohnungseigentümer und somit als Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei Verträgen, die über Fernkommunikationstechnik geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Agentur informiert den Kunden in diesem Fall über das Bestehen und die Bedingungen des Widerrufsrechts in einer separaten Widerrufsbelehrung. Um einen unzulässigen Medienbruch zu vermeiden, wird diese dem Kunden gemeinsam mit dem Vertrag in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung und Schlussbestimmungen
(1) Dauerschuldverhältnisse können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Agentur. Für private Ferienwohnungseigentümer (Verbraucher) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) Information zur Online-Streitbeilegung (B2C): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter http://ec.europa.eu/odr. Die Agentur ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.